Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte Therapien erstatten, die auf Technologien der virtuellen Realität (VR) beruhen. Dafür macht sich die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) stark.
Therapeuten können VR-gestützte Therapieverfahren, die vom Computerspiel-Bereich inspiriert sind, in konventionelle Reha-Maßnahmen integrieren und dabei den Schwierigkeitsgrad individuell an ihre Patienten anpassen.
Erste klinische Studien zeigen laut DGKN, dass sich die Schaffung neuer, ungewohnter Eindrücke und die Gamifizierung positiv auf die Motivation der Patienten auswirken. Denn viele VR-Therapien machten sich den Spieltrieb des Menschen zu Nutze – was vor allem in der Reha bei Kindern und Jugendlichen sehr erfolgreich sei.
„Die Therapie kann so im Vergleich zur konventionellen Reha intensiviert werden“, sagte DGKN-Experte Tobias Schmidt-Wilcke, Chefarzt der Neurologischen Klinik der St. Mauritius Therapieklinik. Die Therapien seien im ambulanten Bereich und nach einer Einarbeitung zu Hause einsetzbar.
Die DGKN weist darauf hin, dass das menschliche Gehirn in hohem Maße formbar und anpassungsfähig sei. Erfahrungen und Lernprozesse unterstützten Reparaturmechanismen des zentralen Nervensystems.
„Wir wissen, dass eine Hirnfunktionsstörung nach einer Verletzung aufgabenorientiert und durch viele Wiederholungen behandelt werden muss. Die VR hat das Potenzial, Therapien passgenau, messbar und attraktiv zu gestalten“, so Schmidt-Wilcke. © hil/aerzteblatt.de
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